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   BVerwG, 26.10.1967 - II C 52.67   

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https://dejure.org/1967,881
BVerwG, 26.10.1967 - II C 52.67 (https://dejure.org/1967,881)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1967 - II C 52.67 (https://dejure.org/1967,881)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1967 - II C 52.67 (https://dejure.org/1967,881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dauer der Gewährung einer widerruflichen Stellenzulage - Jederzeitige Entziehung des Auftrags zur Wahrnehmung der Obliegenheiten des höherwertigen Dienstes durch den Dienstherrn - Großzügige Auslegung des Begriffs des Wahrnehmens der dienstlichen Obliegenheiten eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 167
  • DVBl 1968, 723
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 24.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1967 - II C 52.67
    Nach dem Ausschußbericht zu § 21 BBesG (Bundestagsdrucksache Nr. 3638, 2. Wahlperiode) sollte § 21 Abs. 2 BBesG "Härten" einschränken, "wenn Beamte jahrelang die Aufgaben eines Amtes versehen müssen, für das der Organisations- und Stellenplan die Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe vorsieht, ohne daß sie befördert werden", und verhindern, "daß diese Stelle für andere Zwecke lange Zeit frei gehalten wird, während der Beamte die Obliegenheiten wahrnehmen muß, für die sie geschaffen ist" (vgl. auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1963 - BVerwG VIII C 24.63 - [BVerwGE 16, 142, 144 [BVerwG 12.06.1963 - VIII C 24/63]], - BVerwG VIII C 271.63 - und - BVerwG VIII C 43.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 21 BBesG Nr. 1 und Nr. 3]).
  • BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 43.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1967 - II C 52.67
    Nach dem Ausschußbericht zu § 21 BBesG (Bundestagsdrucksache Nr. 3638, 2. Wahlperiode) sollte § 21 Abs. 2 BBesG "Härten" einschränken, "wenn Beamte jahrelang die Aufgaben eines Amtes versehen müssen, für das der Organisations- und Stellenplan die Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe vorsieht, ohne daß sie befördert werden", und verhindern, "daß diese Stelle für andere Zwecke lange Zeit frei gehalten wird, während der Beamte die Obliegenheiten wahrnehmen muß, für die sie geschaffen ist" (vgl. auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1963 - BVerwG VIII C 24.63 - [BVerwGE 16, 142, 144 [BVerwG 12.06.1963 - VIII C 24/63]], - BVerwG VIII C 271.63 - und - BVerwG VIII C 43.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 21 BBesG Nr. 1 und Nr. 3]).
  • BVerwG, 12.06.1963 - VIII C 271.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1967 - II C 52.67
    Nach dem Ausschußbericht zu § 21 BBesG (Bundestagsdrucksache Nr. 3638, 2. Wahlperiode) sollte § 21 Abs. 2 BBesG "Härten" einschränken, "wenn Beamte jahrelang die Aufgaben eines Amtes versehen müssen, für das der Organisations- und Stellenplan die Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe vorsieht, ohne daß sie befördert werden", und verhindern, "daß diese Stelle für andere Zwecke lange Zeit frei gehalten wird, während der Beamte die Obliegenheiten wahrnehmen muß, für die sie geschaffen ist" (vgl. auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1963 - BVerwG VIII C 24.63 - [BVerwGE 16, 142, 144 [BVerwG 12.06.1963 - VIII C 24/63]], - BVerwG VIII C 271.63 - und - BVerwG VIII C 43.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 21 BBesG Nr. 1 und Nr. 3]).
  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Allerdings könne in Fällen angeborener unheilbarer Krankheit, die eine dauernde Anstaltsunterbringung notwendig mache, eine Selbstvorsorge durch freiwillige Krankenversicherung vielfach nicht möglich sein, obwohl die dem Beihilfeberechtigten zumutbare Selbstvorsorge gegen die Wechselfälle des Lebens Ursache und Rechtfertigung der Beihilfebemessung nach Nr. 12 BhV sei (vgl. BVerwGE 17, 214 [BVerwG 06.12.1963 - IV C 37/63]; 19, 10 [BVerwG 26.05.1964 - I C 182/58]; 27, 48 [BVerwG 02.05.1967 - II C 12/67]; 28, 174) [BVerwG 26.10.1967 - II C 52/67].
  • BVerwG, 06.02.1978 - VI C 127.74

    Abordnung einer Volksschullehrerin an eine Sonderschule - Beamtin auf Probe -

    Dies trägt auch dem der Bestimmung innewohnenden vom Berufungsgericht mit Recht betonten Billigkeitsgedanken Rechnung, der auch im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 52.67 - (BVerwGE 28, 167 [170]) hervorgehoben wird.
  • BVerwG, 02.09.1977 - VI C 80.74

    Weihnachtszuwendung - Anrechnungsregelung - Beamte auf Widerruf -

    Sie könnten deshalb, ohne Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG diese Bezüge jederzeit für die Zukunft mindern oder streichen (BVerfG, Beschluß vom 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 - [DÖD 1968, 130]).
  • BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unanfechtbarkeit

    Die geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vorn 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.67 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es in den dort entschiedenen Fällen nicht um ein Wiederaufgreifen bestandskräftig abgeschlossener Verwaltungsverfahren, sondern um fristgerecht angefochtene Bescheide über die Ermäßigung der Arbeitszeit ging.
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 5 K 257.13

    Bemessung des Ruhegehalts eines als kommissarischer Studienrat eingesetzten

    Erforderlich ist ungeachtet des insoweit nicht eindeutigen Wortlautes von § 5 Abs. 3 Satz 4 Hs. 1 BeamtVG 1997 ("tatsächlich wahrgenommen") eine Übertragung der höherwertigen Aufgaben (vgl. für die Stellenhebung BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.89 -, juris Rn. 16; zu einer ähnlich formulierten Regelung des früheren Berliner Landesbesoldungsrechts: Urteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG II C 52.67 -, juris Rn. 17 ff.).
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